Asbest – Achtung neuer Grenzwert
Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeber:innen durchgeführt werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt werden.
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