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TÖDLICHE
ASBEST
GEFAHR
trotz neuem Dach!?
VERSCHAFFEN SIE SICH GEWISSHEIT
Unwissenheit schützt nicht vor Krankheit

Asbestbelastete Dächer sind eine häufig unterschätzte Gefahr für die Gesundheit. Trotz des Verbots in Österreich (Asbestverordnung 1990) wurden Restbestände genutzt, sodass bis 1995 Asbestzementprodukte eingesetzt wurden.

Beschädigung durch Hagel, alterungsbedingte Risse, Bruch bei Sanierung – so werden aus dem normalerweise fest gebundenen Asbest die hochgefährlichen Fasern freigesetzt. 

Bereits durch eine alte, gebrochene Wellplatte wird die maximale Asbestfaserkonzentration von 15.000 Fasern/m3 überschritten. Mit dem Entsorgen der Platte ist die Gefahr nicht gebannt. Die Fasern gelangen in die Luft und setzen sich am Dachboden ab. So werden z.B. spielende Kinder unwissentlich einem großen Risiko ausgesetzt.

Bei einer regelkonform durchgeführten Dachsanierung eines durchschnittlichen Einfamilienhauses unter Ausnutzung der erlaubten Faserkonzentration können schnell bis zu 2,7 Mio Asbestfasern freigesetzt werden.

Bei einer Hagelgröße von 4 cm im Durchmesser können pro Bruchstelle bis zu 150.000 krebserregende Asbestfasern frei werden. Eine heimtückische Gefahr: Krankheitsbilder wie Lungenfibrose oder im schlimmsten Fall Krebs haben eine Inkubationszeit von 10 bis 40 Jahren.

Für Innenräume ist eine maximale Faserkonzentration der Raumluft von < 500 F/m3 (Messwert) nach Abschluss der Arbeiten einzuhalten. Durch mögliche Verschleppung in den Wohnraum ist ein Dachboden in jedem Fall als Innenraum zu bewerten.

Nach Sanierungsarbeiten ist das Binden der nicht mehr sichtbaren Restfasern unerlässlich.

VERSCHAFFEN SIE SICH GEWISSHEIT
VERSCHAFFEN SIE SICH GEWISSHEIT!
Die Überprüfung der tatsächlichen Asbestfaserbelastung ist durchzuführen bei:

SIND SIE

NACH IHRER NEUEN DACHEINDECKUNG
GESUNDHEITLICH GEFÄHRDET?
Wenn Sie die folgenden Fragen mit JA beantworten können, sollten Sie dringend weitere Überprüfungen und Abklärungen durchführen.
HABEN ODER HATTEN SIE EIN DACH AUS ASBESTMATERIAL?
(z.B. Wellplatten, Rhombusplatten, usw.)
WURDE IHR ALTES DACH VOR 1995 EINGEDECKT?
(Achtung Restbestände)
Gab es negative Einwirkungen auf das Dach oder ist/war die Oberfläche bereits stark verwittert?
(z.B. dass Platten bei der Demontage zerbrochen sind oder durch Hagel verursachte Bruchstücke in den Dachboden gefallen sind, bzw. bereits Risse in der Dacheindeckung vorhanden waren)
WAR DIE ALTE DACHEINDECKUNG VOM DACHBODEN AUS SICHTBAR?
(ohne Unterdach)
Wurde eine PV – ANLAGE installiert
(Asbestdach)
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VORGEHENSWEISE

Raumluftmessung und Probenentnahme

Die Gefahren können durch entsprechende Messungen der Asbestfaserkonzentration in der Luft erkannt werden. Entnommene Proben werden von einem akkreditierten Prüflabor mittels Rasterelektronenmikroskop (REM) untersucht. Im Anschluss wird ein Gutachten erstellt.

Geht von Ihrem Dachboden ein Gesundheitsrisiko durch Asbestfasern aus,
so kann dieses durch Dekontamination und entsprechende Reinigung behoben werden.

 

Die Überprüfung der tatsächlichen Asbestfaserbelastung ist durchzuführen bei:

Die Überprüfung der tatsächlichen Asbestfaserbelastung ist durchzuführen bei:

Beschädigung durch Hagel
zerbrochenen Platten bei der Demontage
starker Verwitterung des Daches und Ablösung der Beschichtung
Rissen in der Dacheindeckung
bereits durchgeführten Reparaturarbeiten am Dach
Montage von PV-Anlagen
VERSCHAFFEN SIE SICH GEWISSHEIT
Vorsicht bei Sanierung in Eigeninitiative!

Bei unsachgemäßem Öffnen und Entfernen von asbesthaltigen Dächern und Fassaden können hohe Fasermengen in die Raumluft gelangen.

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BERATUNG IN DER PLANUNGSPHASE BEDEUTET VERMEIDUNG VON MÄNGELN, ÄRGER und STREITIGKEITEN
sowie hohe KOSTENEINSPARUNG
und ZEITGEWINN.“

MMst. ANTON DALLINGER

Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger,
Dachdecker- und Spenglermeister