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AGB

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dachberatung GMBH

Entwurf 1.8.2020 

Sämtliche Professionisten, Planer und Ausführende haften für Ihre Planungen, Ausführungen und Materialien unmittelbar und direkt gegenüber dem Auftraggeber. Meine Dienstleistungen sind unterstützend und werden als beratende Funktion beauftragt. Die Dachberatung GMBH wird in jedem Fall gänzlich schad- und klaglos gehalten. Die Haftung von der Dachberatung GMBH wird – mit Ausnahme von Personenschäden – bei leichter Fahrlässigkeit jedenfalls ausgeschlossen. Bei grobem Verschulden ist die Haftung von der Dachberatung GMBH bei einem Nettoherstellungswert des Daches bis € 250.000,00 auf maximal € 12.500,00, bei einem Nettoherstellungswert von über € 250.000,00 mit 5% des Nettoherstellungswerts beschränkt. Ebenso ausgeschlossen ist der Ersatz von entgangenem Gewinn oder sonstigen Folgeschäden. Ansprüche gegen die Dachberatung GMBH aus dem Titel des Schadenersatzes verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, es sei denn es gilt gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist. Im Falle von Auftragserweiterungen gelten die gleichen Bedingungen. Die Beratung entspricht nicht dem Leistungsbild der Architekten oder Ingenieure; insbesondere werden keine Planungen vorgenommen. Allfälligen AGB der Kunden von der Dachberatung GMBH kommen nicht zur Geltung. (Allenfalls) getroffene mündliche Nebenabreden und sonstige zusätzliche oder vom schriftlichen Vertrag abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Diese erlangen erst durch deren schriftliche Bestätigung durch die Dachberatung GMBH Verbindlichkeit. Zum Abschluss solcher Vereinbarungen ist ausschließlich der Geschäftsführer der Firma Dachberatung GMBH berechtigt. Die AGB von der Dachberatung GMBH sind in der jeweils geltenden Fassung unter www.dach-beratung.at jederzeit abrufbar. Zusatzberatungen müssen mit der Dachberatung GMBH entsprechend den obigen Bestimmungen schriftlich vereinbart werden. Zur Entgegennahme von Zusatzberatungen ist ausschließlich der Geschäftsführer, von der Firma Dachberatung GMBH befugt. Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Zusatzaufträgen bzw. Zusatzberatungen berechtigt. Beratungen, die zur ordnungsmäßigen und fachgerechten Durchführung des Auftrages notwendig sind oder vom Kunden als zweckmäßig erachtet werden, jedoch erst während der Beratungsdurchführung erkannt werden, sind der Dachberatung GMBH unverzüglich zu melden und gelten als Zusatzberatung, die gesondert zu vereinbaren und zu verrechnen sind. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von der Dachberatung GmbH durch den AG mit allfälligen Ansprüchen, welche dem AG gegen die Dachberatung GMBH zustehen, ist ausgeschlossen. Für sämtliche Beratungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort 4600 Wels, dies auch dann, wenn die tatsächlichen Beratungen vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgen. Festgehalten wird, dass die Dachberatung GMBH berechtigt ist, nach Abschluss des Auftrages Fotos vom fertig gestellten Werk der Beratung anzufertigen und diese Fotos jederzeit für eigene Werbezwecke zu verwenden. Für sämtliche sich zwischen Dachberatung GMBH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird hiermit die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 4600 Wels vereinbart.

Dachberatung GMBH, Sachverständigenbüro, Bosruckstrasse 2, 4600 Thalheim bei Wels.

www.dach-beratung.at, office@nulldach-beratung.at

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BERATUNG IN DER PLANUNGSPHASE BEDEUTET VERMEIDUNG VON MÄNGELN, ÄRGER und STREITIGKEITEN
sowie hohe KOSTENEINSPARUNG
und ZEITGEWINN.“

MMst. ANTON DALLINGER

Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger,
Dachdecker- und Spenglermeister