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Beweissicherung

Beweissicherung

Bei Schadensfällen und mangelhafter Ausführung der Leistungen ist es notwendig die Örtlichkeit, Zeitpunkt, Zustand, Schaden und Mangel zu dokumentieren um für einen späteren Zeitpunkt nicht wieder herstellbare bzw. vergängliche Bauzustände beweisen zu können.

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BERATUNG IN DER PLANUNGSPHASE BEDEUTET VERMEIDUNG VON MÄNGELN, ÄRGER und STREITIGKEITEN
sowie hohe KOSTENEINSPARUNG
und ZEITGEWINN.“

MMst. ANTON DALLINGER

Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger,
Dachdecker- und Spenglermeister