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Asbest – Achtung neuer Grenzwert

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Asbest – Achtung neuer Grenzwert

Mit 31.12.2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgeber:innen durchgeführt werden, die in einer Liste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt werden.

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BERATUNG IN DER PLANUNGSPHASE BEDEUTET VERMEIDUNG VON MÄNGELN, ÄRGER und STREITIGKEITEN
sowie hohe KOSTENEINSPARUNG
und ZEITGEWINN.“

MMst. ANTON DALLINGER

Allgemein beeideter und gerichtlich
zertifizierter Sachverständiger,
Dachdecker- und Spenglermeister